Als Mindestschutz empfehlen wir, mit Ihrer Sprachreise eine Reise-Rücktrittskosten- Versicherung zu buchen. Inbegriffen sind eine Reiseabbruch-Versicherung sowie die Reiseservice-Helpline.
Sie ersetzt Ihnen die Stornokosten bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtbenutzung eines Objekts sowie die Mehrkosten bei verspätetem Reiseantritt aus versichertem Grund (§ 2AVB RR 02). Bei Nichtantritt der Reise wegen unerwarteter schwerer Erkrankung oder schwerer Unfallverletzung tragen Sie einen Selbstbehalt von 20 % der Stornokosten (mindestens € 25,00 je Person), sofern keine akut notwendige vollstationäre Krankenhausbehandlung Anlass der Reiseabsage war.
Sie ersetzt die Mehrkosten der Rückreise nach Art und Qualität der gebuchten und versicherten Reise sowie den anteiligen Reisepreis der nicht genutzten Reiseleistung vor Ort bei nichtplanmäßiger Beendigung der Reise aus versichertem Grund (§ 2 AVB RR 06). Selbstbehalt: Bei Abbruch der Reise wegen unerwarteter schwerer Erkankung, schwerer Unfallverletzung oder Schwangerschaft beträgt der Selbstbehalt 20 % (mindestens € 25,00 je Person), sofern keine akut notwendige vollstationäre Krankenhausbehandlung Anlass des Reiseabbruchs war.
24 Stunden Service-Telefon. Die ELVIA Assistance-Notrufzentrale hilft bei der Bewältigung von etwaigen Reisezwischenfällen. Sie ist bei Umbuchungen, Organisation eines Reiserufes und Übermittlung von Nachrichten an Angehörige oder Arbeitgeber behilflich.
Sollten Sie Fragen zu den Versicherungen haben, beraten wir Sie gerne.
Über die Leistungen im Einzelnen sowie die Bedingungen informieren Sie sich bitte unter
Alfa Sprachreisen ist ein nach EN 14804 zertifizierter deutscher Veranstalter von Qualitäts-Sprachreisen für Erwachsene und Schüler.
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