Bildungsurlaub für Sprachkurse und Sprachreisen



Die obigen PDF-Dateien zeigen in tabellarischer Übersicht, welche Alfa Sprachkurse und Sprachreisen in welchen Bundesländern als Bildungsurlaub anerkannt bzw. anerkennungsfähig sind. Die Listen werden von uns laufend überprüft. Dennoch haften wir nicht, wenn die Verlängerung einer Anerkennung nicht rechtzeitig beantragt oder gewährt wird oder wenn eine Anerkennung durch Änderung der gesetzlichen Bestimmungen ungültig werden sollte.

 

 

Der Link Sprachreisen als Bildungsurlaub

 

führt Sie direkt zu den Bundesländern sowie zu den Sprachkursen, für die Bildungsurlaub in Anspruch genommen oder beantragt werden kann. Wenn Sie dazu Fragen haben, sind wir gerne behilflich.


Bildungsurlaubsträger ist für alle Sprachkurse die betreffende Schule. Gewährt wird die Anerkennung von den dafür zuständigen Behörden der einzelnen Bundesländer. Die Gültigkeit der Anerkennung wird von uns zwar regelmäßig überprüft, wir können jedoch keine Gewähr dafür übernehmen, dass nach Ablauf der Gültigkeit die Verlängerung nahtlos erfolgt. Da die für die Anerkennung zuständigen Behörden unterschiedlich lange Bearbeitungszeiten für das Anerkennungsverfahren benötigen, empfehlen wir dringend, dass Sie sich ca. 3 Monate vor dem gewünschten Termin anmelden, insbesondere dann, wenn die Anerkennung des gewählten Sprachkurses Voraussetzung für Ihre Buchung ist. Ist Ihnen eine Frist gesetzt, bis zu der Sie die Anerkennungs- und Anmeldebestätigung Ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen, sollte die Anmeldung entsprechend früher erfolgen.

 

 

Was ist "Bildungsurlaub"?

Genau genommen ist jede Sprachreise ein Bildungsurlaub: Sie lernen eine neue Sprache oder verbessern bereits vorhandene Kenntnisse, Sie begegnen am Kursort, in der Sprachschule und während der Freizeitaktivitäten anderen Menschen und Verhaltensweisen und erweitern dadurch Ihren landeskundlichen und kulturellen Horizont, was sowohl im Privatleben wie im Beruf von großem Nutzen sein kann.

 

In den meisten Bundesländern haben Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub, das heißt auf fünf Tage pro Jahr bezahlte Freistellung von der Arbeit zum Zweck der beruflichen Weiterbildung. Dieser Bildungsurlaub kann auch für eine Sprachreise genutzt werden. Gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub kann vom Arbeitgeber nicht abgelehnt werden. Der Zeitpunkt der Inanspruchnahme muss jedoch vereinbart und genehmigt werden.

 

In Hessen gelten die von einem anderen Bundesland ausgestellten Anerkennungen als Bildungsurlaub. Voraussetzung ist allerdings, dass der gebuchte Sprachkurs an fünf aufeinander folgenden Tagen je sechs volle Stunden oder - in einer anderen Aufteilung - 1.800 Minuten Unterricht pro Woche umfasst. Gruppenkurse mit weniger Unterricht können in aller Regel durch zusätzlichen Einzelunterricht entsprechend aufgestockt werden. Auf freiwilliger Basis können hessische Arbeitgeber natürlich auch Bildungsurlaub mit weniger als 1.800 Minuten Unterricht pro Woche gewähren. Wir empfehlen deshalb, sich vor der Buchung eines Sprachkurses im Personalbüro nach den firmenüblichen Bedingungen für Bildungsurlaub zu erkundigen.

 

In Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen gibt es zurzeit keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Wenn Sie trotzdem an Bildungsurlaub für eine Sprachreise interessiert sind, klären Sie mit dem Personalbüro Ihres Arbeitgebers, ob Sie einen tariflich vereinbarten Anspruch auf Bildungsurlaub haben oder Ihnen auf freiwilliger Basis Bildungsurlaub gewährt wird und wenn ja, welche Bedingungen der Sprachkurs erfüllen muss, damit Sie dafür Bildungsurlaub erhalten.

 

 

Wie Sie Bildungsurlaub für eine Sprachreise nutzen können

Wenn Sie Anspruch auf Bildungsurlaub haben, können Sie jedes Jahr eine Woche Bildungsurlaub für eine Sprachreise einsetzen. Sie können aber auch den Bildungsurlaub von zwei aufeinander folgenden Jahren für eine zweiwöchige Sprachreise verwenden. Wenn Sie eine länger dauernde Sprachreise planen ist es möglich, einen Teil davon als Bildungsurlaub zu nutzen und für den Rest regulären Urlaub zu nehmen. Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie Ihren Arbeitgeber möglichst frühzeitig über Ihren Wunsch nach Bildungsurlaub informieren, den vorgesehenen Termin absprechen und sich vergewissern, dass der gewünschte Sprachkurs von der zuständigen Behörde als Bildungsurlaub anerkannt ist bzw. von Ihrem Arbeitgeber als Bildungsurlaub genehmigt wird.

 

 

So melden Sie sich bei Alfa-Sprachreisen für Bildungsurlaub an

Wählen Sie aus unserem Programm einen Sprachkurs, der in Ihrem Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt ist. Achten Sie bei der Festlegung des Termins darauf, dass er keinen Feiertag im Zielland enthält – oder dass der Unterricht auch an Feiertagen stattfindet. Dies trifft z.B. für viele Schulen in England zu. Details zur Unterrichtsregelung an Feiertagen sind bei jedem Sprachkurs aus unserem Programm angegeben. Geben Sie bei der Anmeldung unter "Besondere Wünsche" bitte an, dass Sie Bildungsurlaub in Anspruch nehmen möchten und in welchem Bundesland der Sprachkurs als Bildungsurlaub anerkannt sein muss. Wir prüfen dann, ob die Anerkennung für den vorgesehenen Sprachkurs und Termin gültig ist und übersenden Ihnen zusammen mit unserer Buchungsbestätigung und Rechnung eine im Auftrag der Schule ausgestellte Anmeldebestätigung zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber.

 

Informieren Sie während Ihres Aufenthaltes das Sekretariat der Sprachschule, dass Sie eine Teilnahmebestätigung benötigen, aus der hervorgeht, dass Sie an einem als Bildungsurlaub anerkannten Sprachkurs teilgenommen haben. Ihr Arbeitgeber kann auf der Vorlage dieser Teilnahmebestätigung bestehen, weshalb es sinnvoll ist, sie zum Ende des Sprachkurses von der Schule ausstellen zu lassen.

 

 

Informationen der Länder zu Bildungsurlaub und Bildungsfreistellung

Der gesetzliche Anspruch auf Bildungsurlaub und Bildungsfreistellung sowie die Anerkennung der Bildungsmaßnahmen unterliegen der Gesetzgebung der Länder und sind deshalb von Bundesland zu Bundesland verschieden. Mit einem Klick auf die nachstehend aufgeführten Bundesländer können Sie sich näher über Anspruch und Bedingungen zum Thema Bildungsurlaub/Bildungsfreistellung in Ihrem Bundesland informieren:

 

Berlin

 

Brandenburg

 

Bremen

 

Hamburg

 

Hessen

 

Mecklenburg-Vorpommern

 

Niedersachsen

 

Nordrhein-Westfalen

 

Rheinland-Pfalz

 

Saarland

 

Sachsen-Anhalt

 

Schleswig-Holstein

 

 

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Alfa Sprachreisen ist ein nach EN 14804 zertifizierter deutscher Veranstalter von Qualitäts-Sprachreisen für Erwachsene und Schüler.

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