Bildungsurlaub für Sprachkurse und Sprachreisen



Die obigen PDF-Dateien zeigen in tabellarischer Übersicht, welche Alfa Sprachkurse und Sprachreisen in welchen Bundesländern als Bildungsurlaub anerkannt bzw. anerkennungsfähig sind.

 

Der Link Sprachreisen als Bildungsurlaub

 

führt Sie direkt zu den Bundesländern sowie zu den Sprachkursen, für die Bildungsurlaub in Anspruch genommen oder beantragt werden kann. Wenn Sie dazu Fragen haben, sind wir gerne behilflich.


Bildungsurlaubsträger ist für alle Sprachkurse die betreffende Schule. Gewährt wird die Anerkennung von den dafür zuständigen Behörden der einzelnen Bundesländer. Die Gültigkeit der Anerkennung wird von uns zwar regelmäßig überprüft, wir können jedoch keine Gewähr dafür übernehmen, dass nach Ablauf der Gültigkeit die Verlängerung nahtlos erfolgt. Da die für die Anerkennung zuständigen Behörden unterschiedlich lange Bearbeitungszeiten für das Anerkennungsverfahren benötigen, empfehlen wir dringend, dass Sie sich ca. 3 Monate vor dem gewünschten Termin anmelden, insbesondere dann, wenn die Anerkennung des gewählten Sprachkurses Voraussetzung für Ihre Buchung ist. Ist Ihnen eine Frist gesetzt, bis zu der Sie die Anerkennungs- und Anmeldebestätigung Ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen, sollte die Anmeldung entsprechend früher erfolgen.

 

 

Was ist "Bildungsurlaub"?

Genau genommen ist jede Sprachreise ein Bildungsurlaub: Sie lernen eine neue Sprache oder verbessern bereits vorhandene Kenntnisse, Sie begegnen am Kursort, in der Sprachschule und während der Freizeitaktivitäten anderen Menschen und Verhaltensweisen und erweitern dadurch Ihren landeskundlichen und kulturellen Horizont, was sowohl im Privatleben wie im Beruf von großem Nutzen sein kann.

 

In den meisten Bundesländern haben Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub, das heißt auf fünf Tage pro Jahr bezahlte Freistellung von der Arbeit zum Zweck der beruflichen Weiterbildung. Dieser Bildungsurlaub kann auch für eine Sprachreise genutzt werden. Gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub kann vom Arbeitgeber nicht abgelehnt werden. Der Zeitpunkt der Inanspruchnahme muss jedoch vereinbart und genehmigt werden.

 

In Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen gibt es zurzeit keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Wenn Sie trotzdem an Bildungsurlaub für eine Sprachreise interessiert sind, klären Sie mit dem Personalbüro Ihres Arbeitgebers, ob Sie einen tariflich vereinbarten Anspruch auf Bildungsurlaub haben oder Ihnen auf freiwilliger Basis Bildungsurlaub gewährt wird und wenn ja, welche Bedingungen der Sprachkurs erfüllen muss, damit Sie dafür Bildungsurlaub erhalten.

 

 

Wie Sie Bildungsurlaub für eine Sprachreise nutzen können

Wenn Sie Anspruch auf Bildungsurlaub haben, können Sie jedes Jahr eine Woche Bildungsurlaub für eine Sprachreise einsetzen. Sie können aber auch den Bildungsurlaub von zwei aufeinander folgenden Jahren für eine zweiwöchige Sprachreise verwenden. Wenn Sie eine länger dauernde Sprachreise planen ist es möglich, einen Teil davon als Bildungsurlaub zu nutzen und für den Rest regulären Urlaub zu nehmen. Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie Ihren Arbeitgeber möglichst frühzeitig über Ihren Wunsch nach Bildungsurlaub informieren, den vorgesehenen Termin absprechen und sich vergewissern, dass der gewünschte Sprachkurs von der zuständigen Behörde als Bildungsurlaub anerkannt ist bzw. von Ihrem Arbeitgeber als Bildungsurlaub genehmigt wird.

 

 

So melden Sie sich bei Alfa-Sprachreisen für Bildungsurlaub an

Wählen Sie aus unserem Programm einen Sprachkurs, der in Ihrem Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt ist. Geben Sie bei der Anmeldung unter „Besondere Wünsche“ bitte an, dass Sie Bildungsurlaub in Anspruch nehmen möchten und in welchem Bundesland der Sprachkurs als Bildungsurlaub anerkannt sein muss. Wir prüfen dann, ob die Anerkennung für den vorgesehenen Sprachkurs und Termin gültig ist und übersenden Ihnen zusammen mit unserer Buchungsbestätigung und Rechnung eine im Auftrag der Schule ausgestellte Anmeldebestätigung zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber.

 

Informieren Sie während Ihres Aufenthaltes das Sekretariat der Sprachschule, dass Sie eine Teilnahmebestätigung benötigen, aus der hervorgeht, dass Sie an einem als Bildungsurlaub anerkannten Sprachkurs teilgenommen haben. Ihr Arbeitgeber kann auf der Vorlage dieser Teilnahmebestätigung bestehen, weshalb es sinnvoll ist, sie zum Ende des Sprachkurses von der Schule ausstellen zu lassen.

 

 

Bedingungen für die Anerkennung als Bildungsurlaub

Der gesetzliche Anspruch auf Bildungsurlaub und Bildungsfreistellung sowie die Anerkennung der Bildungsmaßnahmen unterliegen der Gesetzgebung der einzelnen Bundesländer und sind deshalb von Bundesland zu Bundesland verschieden. Die meisten Bundesländer verlangen, dass ein Sprachkurs an fünf aufeinander folgenden Tagen je sechs Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (= 1.350 Minuten pro Woche) umfasst. Werden, wie zum Beispiel in Hessen, pro Woche 40 Unterrichtseinheiten oder 30 Zeitstunden Unterricht verlangt (= 1.800 Minuten), wählen Sie einen entsprechenden Kurs oder stocken Sie den gewünschten Sprachkurs mit zusätzlichem Einzelunterricht auf, was fast immer möglich ist. Achten Sie bei der Wahl des Termins darauf, dass er keinen Feiertag im Zielland enthält – oder dass der Unterricht auch an Feiertagen stattfindet. Dies trifft z.B. für viele Schulen in England zu. Details zur Unterrichtsregelung an Feiertagen sind bei jedem Sprachkurs aus unserem Programm angegeben.

 

 

Informationen der Länder zu Bildungsurlaub und Bildungsfreistellung

Mit einem Klick auf die nachstehend aufgeführten Bundesländer können Sie sich näher über Anspruch und Bedingungen zum Thema Bildungsurlaub/Bildungsfreistellung in Ihrem Bundesland informieren:

 

Berlin

 

Brandenburg

 

Bremen

 

Hamburg

 

Hessen

 

Mecklenburg-Vorpommern

 

Niedersachsen

 

Nordrhein-Westfalen

 

Rheinland-Pfalz

 

Saarland

 

Sachsen-Anhalt

 

Schleswig-Holstein

 

 

Schülersprachreisen

Tabellarische Übersicht

Sprachreisen Englisch

Sprachreisen Französisch

Sprachreisen 50plus

Tabellarische Übersicht

Sprachreisen für Senioren

 

Sonderangebote

Günstige Sprachreisen und Sprachkurse

Stiftung Warentest

Sprachreisen im Test

 

FDSV Logo

Alfa Sprachreisen ist Mitglied im FDSV, dem Fachverband Deutscher Sprachreise-Veranstalter.

Alfa Sprachreisen ist ein nach EN 14804 zertifizierter deutscher Veranstalter von Qualitäts-Sprachreisen für Erwachsene und Schüler.

DIN geprüft, EN 14804:6Y013

EN 14804:6Y013

DIN CERTCO

auSprachreisen Australien
bbSprachreisen Barbados
brSprachreisen Brasilien
ecSprachreisen Ecuador
frSprachreisen Frankreich
gbSprachreisen England
ieSprachreisen Irland
itSprachreisen Italien
caSprachreisen Kanada
caSprachreisen Kanada
frSprachreisen Karibik
mtSprachreisen Malta
mxSprachreisen Mexiko
nzSprachreisen Neuseeland
ptSprachreisen Portugal
esSprachreisen Spanien
zaSprachreisen Südafrika
usSprachreisen USA
ELVIA - Reiseversicherung